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Erziehung

Eingangsvoraussetzung:
Erster Schulabschluss oder Hauptschulabschluss nach Klasse 9
Abschlussziel:
Erweiterter Erster Schulabschluss und berufliche Kenntnisse
Dauer:
1 Jahr

Ansprechpartner: Herr M. Kubsda
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Die B1E bereitet auf Berufe vor, in denen mit Kindern gearbeitet wird. Im Anschluss können Sie den Bildungsgang BE (Kinderpflege) oder eine Berufsfachschule 2 besuchen.

Downloads:
Flyer B1E

Schuljahr 2023-2024
B1E Praktikumsvereinbarung

Schuljahr 2024-2025
Praxiszeiten

Eingangsvoraussetzung:
Erweiterter Erster Schulabschluss oder Hauptschulabschluss nach Klasse 10
oder Berechtigung zum Besuch der gymnasialen
Oberstufe (bei Schüler/inne/n vom Gymnasium – G8)
Abschlussziel:
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), ggf. Qualifikationsvermerk
(Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe)
und berufliche Kenntnisse
Dauer:
1 Jahr

Ansprechpartner: Herr M. Kubsda
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Die B2E bereitet auf Berufe vor, in denen mit Kindern gearbeitet wird. Im Anschluss können Sie den Bildungsgang BE (Kinderpflege) besuchen oder einen Bildungsgang, der zur Fachhochschulreife (Fachabitur) oder zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) führt.

Downloads:
Flyer B2E

Schuljahr 2023-2024
Praktikumsvereinbarung B2E - Bitte suchen Sie sich eine Praktikumsstelle bei einer Tagesmutter / einem Tagesvater (Tagespflege oder Großtagespflege für Kinder) oder einer Kindertagesstätte.

Schuljahr 2024-2025
Praxiszeiten

Eingangsvoraussetzung:
Erster Schulabschluss oder Hauptschulabschluss nach Klasse 9,
Erweiterter Erster Schulabschluss oder Hauptschulabschluss nach Klasse 10,
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder Berechtigung
zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Abschlussziel: Berufsabschluss nach Landesrecht
(Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in)
und Erweiterter Erster Schulabschluss,
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) und ggf. Qualifikationsvermerk (Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe)
Dauer:
2 Jahre

Ansprechpartner: Frau V. Aschendorf
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In der BE erwerben Sie den Berufsabschluss Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in und können z.B. in einer Kindergartengruppe als zweite Kraft arbeiten. Zusätzlich bekommen Sie das Zertifikat „Kindertagespflege“ mit dem Sie Kinder in der Tagespflege betreuen können.
Die abgeschlossene Kinderpflegeausbildung in Verbindung mit der Fachoberschulreife berechtigt Sie, die Erzieherausbildung in einem Fachschulbildungsgang zu beginnen.

Downloads:
Flyer BE
Praktikumsvereinbarung

Schuljahr 2023-2024
Praxiszeiten

Schuljahr 2024-2025
Praxiszeiten

Eingangsvoraussetzung:
Ausbildungsvertrag über 2 Jahre (Dauer des Bildungsgangs)
und
Erster Schulabschluss oder Hauptschulabschluss nach Klasse 9,
oder
Erweiterter Erster Schulabschluss oder Hauptschulabschluss nach Klasse 10,
oder
Fachoberschulreife oder Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Abschlussziel: Berufsabschluss nach Landesrecht
(Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in)
und Erweiterter Erster Schulabschluss,
Fachoberschulreife und ggf. Qualifikationsvermerk
(Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe)
Dauer:
2 Jahre

Ansprechpartner: Frau V. Aschendorf
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

In der BEP erwerben Sie den Berufsabschluss Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in und können z.B. in einer Kindergartengruppe als zweite Kraft arbeiten. Zusätzlich bekommen Sie das Zertifikat „Kindertagespflege“ mit dem Sie Kinder in der Tagespflege betreuen können.
Die abgeschlossene Kinderpflegeausbildung in Verbindung mit der Fachoberschulreife berechtigt Sie, die Erzieherausbildung in einem Fachschulbildungsgang zu beginnen.

Downloads:
Flyer BEPE
Ausbildungsabsichtserklärung

Schuljahr 2024-2025
Praxiszeiten

Eingangsvoraussetzungen:
Ausbildungsvertrag mit einem Träger des offenen Ganztags über die zweijährige Dauer des Bildungsgangs
Erster Schulabschluss oder Hauptschulabschluss nach Klasse 9

Abschlussziel:
Das Ziel der beruflichen Ausbildung zur Sozialassistentin/zum Sozialassistenten mit dem Schwerpunkt Erziehung, Bildung und Betreuung ist die Befähigung, Kinder im offenen Ganztag der Grundschulen zu bilden, zu erziehen und zu betreuen.

Berufsabschluss nach Landesrecht Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in und Erweiterter Erster Schulabschluss, Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) und ggf. Qualifikationsvermerk (Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe)

Dauer:
2 Jahre in praxisintegrierter Form (Unterrichtsstunden und Praxis werden anteilig pro Woche angeboten)

Ansprechpartnerin: Frau Jörger
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

In der BEO erwerben Sie den Berufsabschluss Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in und können z.B. im offenen Ganztag arbeiten.
Im Anschluss können Sie die Fachoberschule für Gesundheit, die Fachoberschule Erziehung oder die Erzieherausbildung beginnen..

Downloads:
NN

Schuljahr 2024-2025
Praxiszeiten
Ausbildungsabsichtserklärung

Eingangsvoraussetzung:
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder
Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Abschlussziel:
Fachhochschulreife und berufliche Kenntnisse
Dauer:
2 Jahre

Ansprechpartnerin: Frau R. Kaatze-Steinberg
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

In der CFE absolvieren Sie im ersten Jahr ein Jahrespraktikum im sozialen Bereich (z. B. in einer Kindertageseinrichtung, in einer Jugendeinrichtung oder einer Wohngruppe), wodurch Sie tiefe Einblicke in einen Beruf des sozialen Bereichs erlangen. Das Praktikum beginnt am 01.08., also noch bevor der Unterricht nach den Sommerferien startet. An 3 1/2 Tagen sind Sie im ersten Jahr im Praktikum und an den restlichen 1,5 Tagen haben Sie insgesamt 12 Stunden Unterricht. In Klasse 12 ist das Praktikum beendet und es findet regulärer Unterricht an 5 Tagen in der Woche statt.
Die Fachhochschulreife, die Sie am Ende des zweiten Jahres erwerben, berechtigt Sie zum Studium aller Fachrichtungen an einer Fachhochschule.
Im Anschluss an den Bildungsgang können Sie auch das berufliche Gymnasium Erziehung (DE ab Klasse 11 oder ab Klasse 12) besuchen, um die allgemeine Hochschulreife und mit dem anschließenden Anerkennungsjahr den Berufsabschluss als Staatlich anerkannte/r Erzieher/in zu erreichen.
Alternativ können Sie die Erzieherausbildung in einem Bildungsgang der Fachschule für Sozialpädagogik absolvieren.

Downloads:
Flyer CFE
Praktikumsvertrag CFE11

Schuljahr 2023-2024
Informationen zum Bildungsgang
Anschreiben an die Praxisstellen

Schuljahr 2024-2025
Anschreiben an die Praxisstellen
Informationen zum Bildungsgang
Praxiszeiten

Eingangsvoraussetzung:
abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung
z. B. BE oder BG) oder mindestens
vierjährige einschlägige Berufstätigkeit
und
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder Berechtigung
zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Abschlussziel:
Fachhochschulreife und Vertiefung
der beruflichen Kenntnisse
Dauer:
1 Jahr

Ansprechpartnerin: Frau R. Kaatze-Steinberg
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

In die CFE12 werden Sie aufgenommen, wenn Sie schon mehrere Jahre im sozialen Bereich tätig waren und/oder eine Berufsausbildung (z. B. Kinderpflege) absolviert haben. Am Ende des Jahres legen Sie die Fachhochschulreifeprüfung ab. Die Fachhochschulreife, die Sie am Ende des zweiten Jahres erwerben, berechtigt Sie zum Studium aller Fachrichtungen an einer Fachhochschule.
Im Anschluss an den Bildungsgang können Sie auch das berufliche Gymnasium Erziehung (DE ab Klasse 11 oder ab Klasse 12) besuchen, um die allgemeine Hochschulreife und mit dem anschließenden Anerkennungsjahr (DE14) den Berufsabschluss als Staatlich anerkannte/r Erzieher/in zu erreichen.
Alternativ können Sie die Erzieherausbildung in einem Bildungsgang der Fachschule für Sozialpädagogik absolvieren.

Downloads:
siehe Bildungsgang Fachoberschule Erziehung – CFE

Eingangsvoraussetzung:
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder
Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Abschlussziel:
schulischer Teil der Fachhochschulreife
und berufliche Kenntnisse
Dauer:
2 Jahre

Ansprechpartnerin: Frau A. Sickmann
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In der CBE erwerben Sie nach zwei Jahren den schulischen Teil der Fachhochschulreife, die volle Fachhochschulreife wird Ihnen nach Vorlage von 12 weiteren Wochen Praktikum oder nach Beendigung einer Berufsausbildung ausgestellt. Sie sind anschließend zum Studium aller Fachrichtungen an einer Fachhochschule berechtigt.
Im Anschluss an den Bildungsgang können Sie auch das berufliche Gymnasium Erziehung (DE ab Klasse 11 oder ab Klasse 12) besuchen, um die allgemeine Hochschulreife und mit dem anschließenden Anerkennungsjahr den Berufsabschluss als Staatlich anerkannte/r Erzieher/in zu erreichen.
Alternativ können Sie die Erzieherausbildung in einem Bildungsgang der Fachschule für Sozialpädagogik absolvieren.

Downloads:
Flyer CBE

Schuljahr 2023-2024
Praxiszeiten
Praktikumsvertrag 2023-2024
Vorstellung des Bildungsgangs CBE 
Vergleich CBE-CFE

Schuljahr 2024-2025
Praxiszeiten
Praktikumsvertrag 2024-2025

Eingangsvoraussetzung:
Berechtigung zum Besuch
der gymnasialen Oberstufe
Abschlussziel:
Allgemeine Hochschulreife und
Berufsabschluss nach Landesrecht
(Staatlich anerkannte/r Erzieher/in)
Dauer:
3 Jahre + 1 Jahr Berufspraktikum

Ansprechpartnerin: Frau S. Jankowski
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In der DE erwerben Sie nach drei Jahren den theoretischen Teil der Ausbildung zur/zum Erzieher/in und die allgemeine Hochschulreife (Abitur), die Sie zum Studium aller Fachrichtungen an Universitäten und Hochschulen berechtigt. Im vierten Jahr absolvieren Sie Ihr Berufspraktikum. Sie sind anschließend „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“ und können in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern tätig werden.

Downloads:
Flyer DE

Schuljahr 2023-2024
Praxiszeiten
Praktikumsvereinbarung

Schuljahr 2024-2025
Praxiszeiten

Eingangsvoraussetzung:
Schulischer Teil der Fachhochschulreife
im fachlichen Schwerpunkt Erziehung
Abschlussziel:
Allgemeine Hochschulreife und
Berufsabschluss nach Landesrecht
(Staatlich anerkannte/r Erzieher/in)
Dauer:
2 Jahre + 1 Jahr Berufspraktikum

Ansprechpartnerin: Frau S. Jankowski
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Die DE12 und anschließend die DE13 besuchen Schülerinnen und Schüler, die vorher die CFE oder CBE erfolgreich besucht haben und zusätzlich die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben und sich zur/zum „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“ weiterbilden möchten.
Im Anschluss an die zwei Jahre sind Sie zum Studium aller Fachrichtungen an Universitäten und Hochschulen berechtigt. Im dritten Jahr (DE14) absolvieren Sie Ihr Berufspraktikum. Sie sind anschließend „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“ und können in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern tätig werden.

Downloads:
siehe Bildungsgang Berufliches Gymnasium Erziehung – Erzieher/in und AHR – DE

Eingangsvoraussetzung:
Für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik benötigen Sie den Mittleren Schulabschluss (FOR) in Verbindung mit

  • einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (z.B. Kinderpflege/BE oder Sozialassistenz/BG) oder
  • dem Abschluss eines einschlägigen vollzeitschulischen Bildungsganges zur Erlangung beruflicher Kenntnisse sowie der Fachhochschulreife (FHR im Berufsfeld Sozialwesen Gesundheit/Soziales - z.B. Zweijährige Berufsfachschule/CBE und Fachoberschule/CFE) oder
  • die Hochschulzugangsberechtigung (z.B. allgemeine Hochschulreife/Abitur oder Fachhochschulreife) und eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens sechs Wochen im Umfang von 240 Stunden in Vollzeitbeschäftigung oder eine entsprechende Verlängerung bei Teilzeitbeschäftigung in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. ein Praktikum, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein einschlägiger Bundesfreiwilligendienst) oder
  • eine nicht einschlägige Berufsausbildung und eine einschlägige beruflichen Tätigkeit im Umfang von mindestens sechs Wochen im Umfang von 240 Stunden in Vollzeitbeschäftigung oder eine entsprechende Verlängerung bei Teilzeitbeschäftigung in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. ein Praktikum, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein einschlägiger Bundesfreiwilligendienst) oder
  • einer einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens fünfjähriger Dauer

Ein Einstieg in das 3. Ausbildungsjahr (Berufspraktikum) ist unter den folgenden Voraussetzungen möglich:

Eingangsvoraussetzung: Bestandenes Fachschulexamen oder bestandene Nichtschülerprüfung

  • Sie haben Ihr Examen (fachtheoretische Prüfung) bereits an einem anderen Berufskolleg erfolgreich bestanden und müssen oder wollen für das Berufspraktikum oder dessen Wiederholung die Schule wechseln?
  • Sie haben Ihr Examen am ASBK bestanden, danach eine längere Pause von mehr als einem Jahr gemacht und wollen nun für das 3. Ausbildungsjahr wieder bei uns einsteigen?
  • Sie haben eine Nichtschülerprüfung an einem anderen Berufskolleg erfolgreich abgelegt und möchten bei uns das Berufspraktikum absolvieren?

Anrechnung von Studienleistungen auf die Ausbildungsdauer:
Eingangsvoraussetzung: Vorerfahrungen im sozialen Bereich (240 Stunden) UND mindestens 32 CP in einem affinen* Studiengang oder mindestens 64 CP in einem bedingt affinen* Studiengang
Zielgruppe: Sie haben bereits in einem affinen oder bedingt affinen Studiengang einer (Fach-)Hochschule Studienleistungen gesammelt und möchten durch diese die konsekutive Ausbildung verkürzen?
Informationsblatt und Antrag zur Bewerbung inkl. CP-Anrechnung

Abschlussziel:
Berufsabschluss nach Landesrecht:
Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
und ggf. Fachhochschulreife
Dauer:
2 Jahre Unterricht und Praktika
+ 1 Jahr Berufspraktikum

Ansprechpartnerin: Frau M. Fettweis
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Die EE ist die klassische Form der Ausbildung zur/zum „Staatlich anerkannten Erzieher/in“. Sie lernen in den drei Jahren zwei bis drei sozialpädagogische Arbeitsfelder intensiv kennen.

Downloads:
Flyer EEK
Informationsblatt zur Praxisstellensuche EEK11
Praktikumsvereinbarung
Informationen zur Bewerbung für den Einstieg in das 3. Ausbildungsjahr (Berufspraktikum) 
Informationsblatt und Antrag zur Bewerbung inkl. CP-Anrechnung
Präsentation zum BildungsgangPräsentation zum Bildungsgang

Schuljahr 2023-2024
Infoabend für die EEK11 (Präsentation)
Praxiszeiten der EEK11
Praxiszeiten der EEK12

Schuljahr 2024-2025
Praxiszeiten EEK11
Praxiszeiten EEK12

Eingangsvoraussetzung:
Arbeitsvertrag über mindestens eine halbe Stelle im sozialpädagogischen Arbeitsfeld und die Zustimmung des Arbeitgebers zur Durchführung der Ausbildung; der Mittleren Schulabschluss (FOR)
sowie

  • eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (z.B. Kinderpflege/BE oder Sozialassistenz/BG) oder
  • der Abschluss eines einschlägigen vollzeitschulischen Bildungsganges zur Erlangung beruflicher Kenntnisse sowie der Fachhochschulreife (FHR im Berufsfeld Sozialwesen Gesundheit/Soziales - z.B. Zweijährige Berufsfachschule/CBE und Fachoberschule/CFE) oder
  • die Hochschulzugangsberechtigung (z.B. allgemeine Hochschulreife/Abitur oder Fachhochschulreife) und eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens sechs Wochen im Umfang von 240 Stunden in Vollzeitbeschäftigung oder eine entsprechende Verlängerung bei Teilzeitbeschäftigung in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. ein Praktikum, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein einschlägiger Bundesfreiwilligendienst) oder
  • eine nicht einschlägige Berufsausbildung und eine einschlägige beruflichen Tätigkeit im Umfang von mindestens sechs Wochen im Umfang von 240 Stunden in Vollzeitbeschäftigung oder eine entsprechende Verlängerung bei Teilzeitbeschäftigung in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. ein Praktikum, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein einschlägiger Bundesfreiwilligendienst) oder
  • eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünfjähriger Dauer

Anrechnung von Studienleistungen auf die Ausbildungsdauer:
Eingangsvoraussetzung: Vorerfahrungen im sozialen Bereich (240 Stunden) UND mindestens 16 CP in einem affinen* Studiengang oder mindestens 32 CP in einem bedingt affinen* Studiengang
Zielgruppe: Sie haben bereits in einem affinen oder bedingt affinen Studiengang einer (Fach-)Hochschule Studienleistungen gesammelt und möchten durch diese die PiA-Ausbildung in der berufsbegleitenden Abendform verkürzen?

Abschlussziel:
Berufsabschluss nach Landesrecht: 
Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
Dauer:
3 Jahre Unterricht (dienstags und donnerstags abends und samstags ganztägig) mit integriertem Berufspraktikum

Ansprechpartnerin: Frau E. Meinecke
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Die EEB besuchen Personen, die bereits in einer sozialen Einrichtung z. B. als Kinderpfleger/in tätig sind und sich gerne beruflich als „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“ weiterqualifizieren möchten. Ein Arbeitsvertrag ist Voraussetzung für die Aufnahme. Bitte entnehmen Sie weitere Details dem Flyer.

Downloads:
Flyer EEB
Informationsblatt und Antrag zur Bewerbung inkl.CP-Anrechnung

Schuljahr 2023-2024
Trägervereinbarung 2023-2024 
Präsentation zur EEB 2023 (PDF)

Schuljahr 2023-2025
Trägervereinbarung 2024-2025 
Präsentation BeratungstagPräsentation Beratungstag

Eingangsvoraussetzung:
Die Aufnahme in die praxisintegrierte Organisationsform setzt den Nachweis eines Ausbildungsvertrages über die dreijährige Dauer des Bildungsgangs voraus;
Sie benötigen den Mittleren Schulabschluss (FOR)
sowie

  • eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (z.B. Kinderpflege/BE oder Sozialassistenz/BG) oder
  • den Abschluss eines einschlägigen vollzeitschulischen Bildungsganges zur Erlangung beruflicher Kenntnisse sowie der Fachhochschulreife (FHR im Berufsfeld Sozialwesen Gesundheit/Soziales - z.B. Zweijährige Berufsfachschule/CBE und Fachoberschule/CFE) oder
  • die Hochschulzugangsberechtigung (z.B. allgemeine Hochschulreife/Abitur oder Fachhochschulreife) und eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens sechs Wochen im Umfang von 240 Stunden in Vollzeitbeschäftigung oder eine entsprechende Verlängerung bei Teilzeitbeschäftigung in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. ein Praktikum, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein einschlägiger Bundesfreiwilligendienst) oder
  • eine nicht einschlägige Berufsausbildung und eine einschlägige beruflichen Tätigkeit im Umfang von mindestens sechs Wochen im Umfang von 240 Stunden in Vollzeitbeschäftigung oder eine entsprechende Verlängerung bei Teilzeitbeschäftigung in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. ein Praktikum, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein einschlägiger Bundesfreiwilligendienst) oder
  • eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünfjähriger Dauer

Anrechnung von Studienleistungen auf die Ausbildungsdauer:
Eingangsvoraussetzung: Vorerfahrungen im sozialen Bereich (240 Stunden) UND mindestens 16 CP in einem affinen* Studiengang oder mindestens 32 CP in einem bedingt affinen* Studiengang
Zielgruppe: Sie haben bereits in einem affinen oder bedingt affinen Studiengang einer (Fach-)Hochschule Studienleistungen gesammelt und möchten durch diese die PiA-Ausbildung mit dem Schwerpunkt Elementarpädagogik verkürzen?

Abschlussziel:
Berufsabschluss nach Landesrecht: 
Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
und ggf. Fachhochschulreife
Dauer:
3 Jahre Unterricht mit integriertem Berufspraktikum

Ansprechpartnerin: Frau B. Sychold
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

In der EEPE erwerben Sie den Berufsabschluss „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“. Während der Ausbildung liegt der Schwerpunkt im elementarpädagogischen Bereich. Neben der Zusage für einen Schulplatz benötigen Sie einen Ausbildungsvertrag für drei Jahre mit einem Träger. Bei Interesse an diesem Bildungsgang fordern Sie bitte die "Informationsbroschüre EEPE" unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. an.

 

Downloads:
Flyer EEPE
Informationsblatt und Antrag zur Bewerbung inkl. CP-Anrechnung

Eingangsvoraussetzung:
Die Aufnahme in die praxisintegrierte Organisationsform setzt den Nachweis eines Ausbildungsvertrages über die dreijährige Dauer des Bildungsgangs voraus;
Sie benötigen den Mittleren Schulabschluss (FOR)
sowie

  • eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (z.B. Kinderpflege/BE oder Sozialassistenz/BG) oder
  • den Abschluss eines einschlägigen vollzeitschulischen Bildungsganges zur Erlangung beruflicher Kenntnisse sowie der Fachhochschulreife (FHR im Berufsfeld Sozialwesen Gesundheit/Soziales - z.B. Zweijährige Berufsfachschule/CBE und Fachoberschule/CFE) oder
  • die Hochschulzugangsberechtigung (z.B. allgemeine Hochschulreife/Abitur oder Fachhochschulreife) und eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens sechs Wochen im Umfang von 240 Stunden in Vollzeitbeschäftigung oder eine entsprechende Verlängerung bei Teilzeitbeschäftigung in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. ein Praktikum, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein einschlägiger Bundesfreiwilligendienst) oder
  • eine nicht einschlägige Berufsausbildung und eine einschlägige beruflichen Tätigkeit im Umfang von mindestens sechs Wochen im Umfang von 240 Stunden in Vollzeitbeschäftigung oder eine entsprechende Verlängerung bei Teilzeitbeschäftigung in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. ein Praktikum, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein einschlägiger Bundesfreiwilligendienst) oder
  • eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünfjähriger Dauer

Anrechnung von Studienleistungen auf die Ausbildungsdauer:
Eingangsvoraussetzung: Vorerfahrungen im sozialen Bereich (240 Stunden) UND mindestens 16 CP in einem affinen* Studiengang oder mindestens 32 CP in einem bedingt affinen* Studiengang
Zielgruppe: Sie haben bereits in einem affinen oder bedingt affinen Studiengang einer (Fach-)Hochschule Studienleistungen gesammelt und möchten durch diese die PiA-Ausbildung mit dem Schwerpunkt Jugendhilfe verkürzen?
Informationsblatt und Antrag zur Bewerbung inkl. CP-Anrechnung

Abschlussziel:
Berufsabschluss nach Landesrecht: 
Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
und ggf. Fachhochschulreife
Dauer:
3 Jahre Unterricht mit integriertem Berufspraktikum

Ansprechpartnerin: Frau A. Gercek
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Um in die EEPJ aufgenommen zu werden, müssen Sie sich über einen Träger der Stationären Jugendhilfe bewerben und mit diesem Träger einen Arbeitsvertrag eingehen. Sie erwerben nach drei Jahren den Berufsabschluss „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“.

Downloads:
Flyer EEPJ
Informationsblatt und Antrag zur Bewerbung inkl. CP-Anrechnung

Schuljahr 2023-2024
Kontaktdaten von Trägern

Schuljahr 2024-2025
Kontaktdaten der Träger für das Schuljahr 2024-2025

Eingangsvoraussetzung:
Die Aufnahme in die praxisintegrierte Organisationsform setzt den Nachweis eines Ausbildungsvertrages über die dreijährige Dauer des Bildungsgangs voraus!
Sie benötigen den Mittleren Schulabschluss (FOR)
sowie

  • eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (z.B. Kinderpflege/BE oder Sozialassistenz/BG) oder
  • den Abschluss eines einschlägigen vollzeitschulischen Bildungsganges zur Erlangung beruflicher Kenntnisse sowie der Fachhochschulreife (FHR im Berufsfeld Sozialwesen Gesundheit/Soziales - z.B. Zweijährige Berufsfachschule/CBE und Fachoberschule/CFE) oder
  • die Hochschulzugangsberechtigung (z.B. allgemeine Hochschulreife/Abitur oder Fachhochschulreife) und eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens sechs Wochen im Umfang von 240 Stunden in Vollzeitbeschäftigung oder eine entsprechende Verlängerung bei Teilzeitbeschäftigung in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. ein Praktikum, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein einschlägiger Bundesfreiwilligendienst) oder
  • eine nicht einschlägige Berufsausbildung und eine einschlägige beruflichen Tätigkeit im Umfang von mindestens sechs Wochen im Umfang von 240 Stunden in Vollzeitbeschäftigung oder eine entsprechende Verlängerung bei Teilzeitbeschäftigung in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. ein Praktikum, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein einschlägiger Bundesfreiwilligendienst) oder
  • eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünfjähriger Dauer

Anrechnung von Studienleistungen auf die Ausbildungsdauer:
Eingangsvoraussetzung: Vorerfahrungen im sozialen Bereich (240 Stunden) UND mindestens 16 CP in einem affinen* Studiengang oder mindestens 32 CP in einem bedingt affinen* Studiengang
Zielgruppe: Sie haben bereits in einem affinen oder bedingt affinen Studiengang einer (Fach-)Hochschule Studienleistungen gesammelt und möchten durch diese die PiA-Ausbildung mit dem Schwerpunkt Offener Ganztag verkürzen?

Abschlussziel:
Berufsabschluss nach Landesrecht: 
Erzieher (Staatlich anerkannter)/Erzieherin (Staatlich anerkannte) - Bachelor Professional in Sozialwesen und ggf. Fachhochschulreife

Dauer:

3 Jahre Unterricht und Berufspraktikum

Ansprechpartner: Herr J. Darvish
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Um in die EEPO aufgenommen zu werden, müssen Sie sich über einen OGS-Träger bewerben (siehe Flyer) und mit diesem Träger einen Arbeitsvertrag eingehen. Sie erwerben nach drei Jahren den Berufsabschluss „Erzieher (Staatlich anerkannter)/Erzieherin (Staatlich anerkannte) - Bachelor Professional in Sozialwesen“ und ggf. die Fachhochschulreife.

Downloads:
Flyer EEPO
Informationsblatt und Antrag zur Bewerbung inkl. CP-Anrechnung

Die Kursteilnehmerinnen erwerben oder erweitern in diesem Kurs biblisch-theologische Grundkenntnisse, entwicklungspsychologische und religionspädagogische Kenntnisse und Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Planung und Durchführung von gemeindepädagogischen Projekten religiöser Bildung in Kindergärten inklusive kritischer Evaluation und Reflexion.

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