Eingangsvoraussetzung:
Die Aufnahme in die praxisintegrierte Organisationsform setzt den Nachweis eines Ausbildungsvertrages über die dreijährige Dauer des Bildungsgangs voraus;
Sie benötigen den Mittleren Schulabschluss (FOR)
sowie
- eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (z.B. Kinderpflege/BE oder Sozialassistenz/BG) oder
- den Abschluss eines einschlägigen vollzeitschulischen Bildungsganges zur Erlangung beruflicher Kenntnisse sowie der Fachhochschulreife (FHR im Berufsfeld Sozialwesen Gesundheit/Soziales - z.B. Zweijährige Berufsfachschule/CBE und Fachoberschule/CFE) oder
- die Hochschulzugangsberechtigung (z.B. allgemeine Hochschulreife/Abitur oder Fachhochschulreife) und eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens sechs Wochen im Umfang von 240 Stunden in Vollzeitbeschäftigung oder eine entsprechende Verlängerung bei Teilzeitbeschäftigung in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. ein Praktikum, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein einschlägiger Bundesfreiwilligendienst) oder
- eine nicht einschlägige Berufsausbildung und eine einschlägige beruflichen Tätigkeit im Umfang von mindestens sechs Wochen im Umfang von 240 Stunden in Vollzeitbeschäftigung oder eine entsprechende Verlängerung bei Teilzeitbeschäftigung in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. ein Praktikum, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein einschlägiger Bundesfreiwilligendienst) oder
- eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünfjähriger Dauer
Anrechnung von Studienleistungen auf die Ausbildungsdauer:
Eingangsvoraussetzung: Vorerfahrungen im sozialen Bereich (240 Stunden) UND mindestens 16 CP in einem affinen* Studiengang oder mindestens 32 CP in einem bedingt affinen* Studiengang
Zielgruppe: Sie haben bereits in einem affinen oder bedingt affinen Studiengang einer (Fach-)Hochschule Studienleistungen gesammelt und möchten durch diese die PiA-Ausbildung mit dem Schwerpunkt Jugendhilfe verkürzen?
Informationsblatt und Antrag zur Bewerbung inkl. CP-Anrechnung
Abschlussziel:
Berufsabschluss nach Landesrecht:
Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
und ggf. Fachhochschulreife
Dauer:
3 Jahre Unterricht mit integriertem Berufspraktikum
Ansprechpartnerin: Frau A. Gercek
E-Mail:
Um in die EEPJ aufgenommen zu werden, müssen Sie sich über einen Träger der Stationären Jugendhilfe bewerben und mit diesem Träger einen Arbeitsvertrag eingehen. Sie erwerben nach drei Jahren den Berufsabschluss „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“.
Downloads:
Flyer EEPJ
Informationsblatt und Antrag zur Bewerbung inkl. CP-Anrechnung
Schuljahr 2023-2024
Kontaktdaten von Trägern
Schuljahr 2024-2025
Kontaktdaten der Träger für das Schuljahr 2024-2025