Eingangsvoraussetzung:
Arbeitsvertrag über mindestens eine halbe Stelle im sozialpädagogischen Arbeitsfeld und die Zustimmung des Arbeitgebers zur Durchführung der Ausbildung; der Mittleren Schulabschluss (FOR)
sowie
- eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (z.B. Kinderpflege/BE oder Sozialassistenz/BG) oder
- der Abschluss eines einschlägigen vollzeitschulischen Bildungsganges zur Erlangung beruflicher Kenntnisse sowie der Fachhochschulreife (FHR im Berufsfeld Sozialwesen Gesundheit/Soziales - z.B. Zweijährige Berufsfachschule/CBE und Fachoberschule/CFE) oder
- die Hochschulzugangsberechtigung (z.B. allgemeine Hochschulreife/Abitur oder Fachhochschulreife) und eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens sechs Wochen im Umfang von 240 Stunden in Vollzeitbeschäftigung oder eine entsprechende Verlängerung bei Teilzeitbeschäftigung in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. ein Praktikum, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein einschlägiger Bundesfreiwilligendienst) oder
- eine nicht einschlägige Berufsausbildung und eine einschlägige beruflichen Tätigkeit im Umfang von mindestens sechs Wochen im Umfang von 240 Stunden in Vollzeitbeschäftigung oder eine entsprechende Verlängerung bei Teilzeitbeschäftigung in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. ein Praktikum, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein einschlägiger Bundesfreiwilligendienst) oder
- eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünfjähriger Dauer
Anrechnung von Studienleistungen auf die Ausbildungsdauer:
Eingangsvoraussetzung: Eingangsvoraussetzungen der Fachschule Sozialpädagogik (s. Homepage) UND weitere Vorerfahrungen im soz. Bereich (mind. 200 Stunden) UND mind. 22 ECTS in einem affinen* Studiengang oder mind. 43 ECTS in einem bedingt affinen* Studiengang
Zielgruppe: Sie haben bereits in einem affinen oder bedingt affinen Studiengang einer (Fach-)Hochschule Studienleistungen gesammelt und möchten durch diese die PiA-Ausbildung in der Abendform verkürzen?
Informationsblatt und Antrag zur Bewerbung zur ECTS-Anrechnung Formular EEPA
Abschlussziel:
Berufsabschluss nach Landesrecht:
Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
Dauer:
3 Jahre Unterricht (dienstags und donnerstags abends und samstags ganztägig) mit integriertem Berufspraktikum
Ansprechpartnerin: Frau E. Meinecke
E-Mail:
Die EEPA besuchen Personen, die bereits in einer sozialen Einrichtung z. B. als Kinderpfleger/in tätig sind und sich gerne beruflich als „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“ weiterqualifizieren möchten. Ein Arbeitsvertrag ist Voraussetzung für die Aufnahme.
Downloads:
Flyer EEPA
Schuljahr 2025-2026
Informationsblatt und Antrag zur Bewerbung zur ECTS-Anrechnung Formular EEPAVorstellung EEPA Beratungstag 2025Trägervereinbarung EEPA SJ 2025 2026





