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Kinderpfleger/in: Praxisintegrierte Ausbildungsform – BEPE

Eingangsvoraussetzung:
Ausbildungsvertrag über 2 Jahre (Dauer des Bildungsgangs)
und
Erster Schulabschluss oder Hauptschulabschluss nach Klasse 9,
oder
Erweiterter Erster Schulabschluss oder Hauptschulabschluss nach Klasse 10,
oder
Fachoberschulreife oder Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Abschlussziel: Berufsabschluss nach Landesrecht
(Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in)
und Erweiterter Erster Schulabschluss,
Fachoberschulreife und ggf. Qualifikationsvermerk
(Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe)
Dauer:
2 Jahre

Ansprechpartner: Frau V. Aschendorf
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

In der BEPE erwerben Sie den Berufsabschluss Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in und können z.B. als Ergänzungskraft in einer Kindergartengruppe arbeiten. Darüber hinaus wird die Ausbildung als tätigkeitsvorbereitende Grundqualifikation zur Kindertagespflegeperson anerkannt. Die abgeschlossene Kinderpflegeausbildung berechtigt in Verbindung mit der Fachoberschulreife zur Aufnahme einer Erzieherausbildung in einem Fachschulbildungsgang.

Downloads:
Flyer BEPE
Ausbildungsabsichtserklärung

Schuljahr 2024-2025
Praxiszeiten

Schuljahr 2025-2026
Praxiszeiten

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