Eingangsvoraussetzung:
Erster Schulabschluss oder Hauptschulabschluss nach Klasse 9,
Erweiterter Erster Schulabschluss oder Hauptschulabschluss nach Klasse 10,
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder Berechtigung
zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Abschlussziel: Berufsabschluss nach Landesrecht
(Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in)
und Erweiterter Erster Schulabschluss,
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) und ggf. Qualifikationsvermerk (Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe)
Dauer:
2 Jahre
Ansprechpartner: Frau V. Aschendorf
Email:
In der BE erwerben Sie den Berufsabschluss Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in und können z.B. als Ergänzungskraft in einer Kindergartengruppe arbeiten. Darüber hinaus wird die Ausbildung als tätigkeitsvorbereitende Grundqualifikation zur Kindertagespflegeperson anerkannt. Die abgeschlossene Kinderpflegeausbildung berechtigt in Verbindung mit der Fachoberschulreife zur Aufnahme einer Erzieherausbildung in einem Fachschulbildungsgang.
Downloads:
Flyer BEPraktikumsvereinbarung
Schuljahr 2025-2026
PraxiszeitenPräsentation zum Bildungsgang
Schuljahr 2026-2027
Praxiszeiten



