Eingangsvoraussetzung:
abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung
z. B. BE oder BG) oder mindestens
vierjährige einschlägige Berufstätigkeit
und
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder Berechtigung
zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Abschlussziel:
Fachhochschulreife und Vertiefung
der beruflichen Kenntnisse
Dauer:
1 Jahr
Ansprechpartnerin: Frau R. Kaatze-Steinberg
E-Mail:
In die CFE12 werden Sie aufgenommen, wenn Sie schon mehrere Jahre im sozialen Bereich tätig waren und/oder eine Berufsausbildung (z. B. Kinderpflege) absolviert haben. Am Ende des Jahres legen Sie die Fachhochschulreifeprüfung ab. Die Fachhochschulreife, die Sie am Ende des zweiten Jahres erwerben, berechtigt Sie zum Studium aller Fachrichtungen an einer Fachhochschule.
Im Anschluss an den Bildungsgang können Sie auch das berufliche Gymnasium Erziehung (DE ab Klasse 11 oder ab Klasse 12) besuchen, um die allgemeine Hochschulreife und mit dem anschließenden Anerkennungsjahr (DE14) den Berufsabschluss als Staatlich anerkannte/r Erzieher/in zu erreichen.
Alternativ können Sie die Erzieherausbildung in einem Bildungsgang der Fachschule für Sozialpädagogik absolvieren.
Downloads:
siehe Bildungsgang Fachoberschule Erziehung – CFE