Das Alice-Salomon-Berufskolleg ist die Berufsschule für Auszubildende der folgenden Berufe:
- Bäcker/in,
- Konditor/in,
- Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk,
- Fachkraft im Gastgewerbe,
- Fachkraft für Systemgastronomie,
- Hotelfachfrau/-mann,
- Köchin/Koch,
- Restaurantfachfrau/-mann,
- Friseur/in.
Besonderheiten der Berufsschule am Alice-Salomon-Berufskolleg
- Sprachförderung für Schüler/innen mit geringen Deutschkenntnissen
- internationale Begegnungen über ERASMUS-Programme,
- Ausrichtung von Berufswettkämpfen (Genießermarkt, Tortenwettbewerb),
- Angebot von Zusatzqualifikationen: KMK-Fremdsprachen-Zertifikat für Gastgewerbler, Rechnungswesen für Hotelfachleute.
Aufnahmevoraussetzungen und Unterricht
In die Berufsschule wird aufgenommen, wer einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat. Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre (bei Fachkräften im Gastgewerbe zwei Jahre). Eine Verkürzung ist möglich, wenn berufliche Vorkenntnisse angerechnet werden können oder bei guten Leistungen während der Ausbildung.
Als Partner im dualen System teilen sich der Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule die Aufgaben. Der Ausbildungsbetrieb ist für die praktische Ausbildung verantwortlich, die Berufsschule vermittelt die berufstheoretischen Kenntnisse und eine vertiefte Bildung.
Der Berufsschulunterricht findet an einem bzw. zwei Tagen in der Woche statt.
Bäcker und Konditoren werden im ersten Ausbildungsjahr gemeinsam beschult.
Die Auszubildenden aus dem Gastgewerbe erhalten im ersten Ausbildungsjahr der Ausbildungsordnung entsprechend eine berufsfeldweite gemeinsame Grundbildung. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr wird der Unterricht entsprechend der berufsspezifischen Anforderungsprofile zunehmend differenziert.
Prüfungen und Abschlüsse
Die Prüfungen - Zwischenprüfung nach der Hälfte und Berufsabschlussprüfung am Ende der Ausbildungszeit - werden von den Prüfungsausschüssen der zuständigen Kammern abgenommen.
Die Handwerkskammer ist zuständig für die Berufe Bäcker/in, Konditor/in, Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk, Friseur/in.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) ist zuständig für alle gastgewerblichen Berufe: Koch/Köchin, Fachkraft im Gastgewerbe, Fachkraft für Systemgastronomie, Hotelfachfrau/-mann, Restaurantfachfrau/-mann.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsschule kann man ggf. seinen bisherigen Schulabschluss verbessern:
- Erweiterter Erster Schulabschluss für diejenigen, die die Berufsausbildung ohne Schulabschluss oder mit dem Ersten Schulabschluss begonnen haben.
- Mittlerer Schulabschluss (FOR), wenn die Berufsschule mit einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0 abgeschlossen wird. Außerdem ist Englischunterricht auf dem passenden Niveau erforderlich. Dieser wird im entsprechenden Umfang in den Berufsschulunterricht integriert.
- Mittlerer Schulabschluss mit Qualifikationsvermerk (FOR/Q), wenn die Durchschnittsnote auf dem Berufsschulabschlusszeugnis 2,5 oder besser ist.
- Auch der Erwerb der Fachhochschulreife ist möglich. Dafür muss der Unterricht ausgeweitet werden. Die Anzahl der Interessenten, die auch die Zustimmung der Ausbilder benötigen, muss gegeben sein, damit der Unterricht entsprechend organisiert werden kann.
Ansprechpartnerin: Frau Heuermann
E-Mail: