Sie finden die Informationen zur Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz unter dem folgenden Link. Dort können Sie die notwendige Belehrung online durchführen und erhalten im Anschluss die entsprechende Bescheinigung als PDF per Email. Sie benötigen für diesen Vorgang eine Schulbescheinigung!
Gesundheitsbelehrung durch das Gesundheitsamt - ONLINE
Sie finden die Informationen zur Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz unter dem folgenden Link. Dort können Sie die notwendige Belehrung online durchführen und erhalten im Anschluss die entsprechende Bescheinigung als PDF per Email. Sie benötigen für diesen Vorgang eine Schulbescheinigung!