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Kinderpfleger/in: Praxisintegrierte Ausbildungsform – BEPE

Eingangsvoraussetzung:
Ausbildungsvertrag über 2 Jahre (Dauer des Bildungsgangs)
und
Erster Schulabschluss oder Hauptschulabschluss nach Klasse 9,
oder
Erweiterter Erster Schulabschluss oder Hauptschulabschluss nach Klasse 10,
oder
Fachoberschulreife oder Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Abschlussziel: Berufsabschluss nach Landesrecht
(Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in)
und Erweiterter Erster Schulabschluss,
Fachoberschulreife und ggf. Qualifikationsvermerk
(Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe)
Dauer:
2 Jahre

Ansprechpartner: Frau V. Aschendorf
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

In der BEP erwerben Sie den Berufsabschluss Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in und können z.B. in einer Kindergartengruppe als zweite Kraft arbeiten. Zusätzlich bekommen Sie das Zertifikat „Kindertagespflege“ mit dem Sie Kinder in der Tagespflege betreuen können.
Die abgeschlossene Kinderpflegeausbildung in Verbindung mit der Fachoberschulreife berechtigt Sie, die Erzieherausbildung in einem Fachschulbildungsgang zu beginnen.

Downloads:
Flyer BEPE
Ausbildungsabsichtserklärung

Schuljahr 2024-2025
Praxiszeiten

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