Eingangsvoraussetzung:
Arbeitsvertrag über mindestens eine halbe Stelle im sozialpädagogischen Arbeitsfeld und die Zustimmung des Arbeitgebers zur Durchführung der Ausbildung; der Mittleren Schulabschluss (FOR)
sowie
- eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (z.B. Kinderpflege/BE oder Sozialassistenz/BG) oder
- der Abschluss eines einschlägigen vollzeitschulischen Bildungsganges zur Erlangung beruflicher Kenntnisse sowie der Fachhochschulreife (FHR im Berufsfeld Sozialwesen Gesundheit/Soziales - z.B. Zweijährige Berufsfachschule/CBE und Fachoberschule/CFE) oder
- die Hochschulzugangsberechtigung (z.B. allgemeine Hochschulreife/Abitur oder Fachhochschulreife) und eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens sechs Wochen im Umfang von 240 Stunden in Vollzeitbeschäftigung oder eine entsprechende Verlängerung bei Teilzeitbeschäftigung in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. ein Praktikum, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein einschlägiger Bundesfreiwilligendienst) oder
- eine nicht einschlägige Berufsausbildung und eine einschlägige beruflichen Tätigkeit im Umfang von mindestens sechs Wochen im Umfang von 240 Stunden in Vollzeitbeschäftigung oder eine entsprechende Verlängerung bei Teilzeitbeschäftigung in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. ein Praktikum, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein einschlägiger Bundesfreiwilligendienst) oder
- eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünfjähriger Dauer
Anrechnung von Studienleistungen auf die Ausbildungsdauer:
Eingangsvoraussetzung: Vorerfahrungen im sozialen Bereich (240 Stunden) UND mindestens 16 CP in einem affinen* Studiengang oder mindestens 32 CP in einem bedingt affinen* Studiengang
Zielgruppe: Sie haben bereits in einem affinen oder bedingt affinen Studiengang einer (Fach-)Hochschule Studienleistungen gesammelt und möchten durch diese die PiA-Ausbildung in der berufsbegleitenden Abendform verkürzen?
Abschlussziel:
Berufsabschluss nach Landesrecht:
Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
Dauer:
3 Jahre Unterricht (dienstags und donnerstags abends und samstags ganztägig) mit integriertem Berufspraktikum
Ansprechpartnerin: Frau E. Meinecke
E-Mail:
Die EEB besuchen Personen, die bereits in einer sozialen Einrichtung z. B. als Kinderpfleger/in tätig sind und sich gerne beruflich als „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“ weiterqualifizieren möchten. Ein Arbeitsvertrag ist Voraussetzung für die Aufnahme. Bitte entnehmen Sie weitere Details dem Flyer.
Downloads:
Flyer EEB
Informationsblatt und Antrag zur Bewerbung inkl.CP-Anrechnung
Schuljahr 2023-2024
Trägervereinbarung 2023-2024
Präsentation zur EEB 2023 (PDF)
Schuljahr 2023-2025
Trägervereinbarung 2024-2025
Präsentation BeratungstagPräsentation Beratungstag