Eingangsvoraussetzungen:
Hauptschulabschluss nach Klasse 9 bzw. Erster Schulabschluss
Hauptschulabschluss nach Klasse 10 bzw. Erweiterter Erster Schulabschluss
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder Berechtigung zum Abschluss der gymnasialen Oberstufe
Abschlussziel:
Berufsabschluss nach Landesrecht
Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in Heilerziehung und Erweiterter Erster Schulabschluss
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) und ggf. Qualifikationsvermerk (Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe)
Dauer:
2 Jahre
Ansprechpartnerin: Frau Marion Weskamp
E-Mail:
In der BGH erwerben Sie den Berufsabschluss Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in Heilerziehung und können z. B. in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Wohnheimen oder Werkstätten für Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen, in heilpädagogischen oder integrativen Kindertageseinrichtungen und Schulen, in der Kinder- und Jugendhilfe, in Förderstätten oder im familienunterstützenden Dienst arbeiten.
Zusätzlich bekommen Sie das Zertifikat Betreuungskraft § 43b SGB XI.
Downloads:
Flyer BGH
Schuljahr 2024-2025
Praktikumsvertrag Klasse 12