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Fachschule für Sozialpädagogik – Erzieher/in – EEK

Eingangsvoraussetzung:
Für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik benötigen Sie den Mittleren Schulabschluss (FOR) in Verbindung mit

  • einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (z.B. Kinderpflege/BE oder Sozialassistenz/BG) oder
  • dem Abschluss eines einschlägigen vollzeitschulischen Bildungsganges zur Erlangung beruflicher Kenntnisse sowie der Fachhochschulreife (FHR im Berufsfeld Sozialwesen Gesundheit/Soziales - z.B. Zweijährige Berufsfachschule/CBE und Fachoberschule/CFE) oder
  • die Hochschulzugangsberechtigung (z.B. allgemeine Hochschulreife/Abitur oder Fachhochschulreife) und eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens sechs Wochen im Umfang von 240 Stunden in Vollzeitbeschäftigung oder eine entsprechende Verlängerung bei Teilzeitbeschäftigung in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. ein Praktikum, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein einschlägiger Bundesfreiwilligendienst) oder
  • eine nicht einschlägige Berufsausbildung und eine einschlägige beruflichen Tätigkeit im Umfang von mindestens sechs Wochen im Umfang von 240 Stunden in Vollzeitbeschäftigung oder eine entsprechende Verlängerung bei Teilzeitbeschäftigung in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung (z.B. ein Praktikum, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein einschlägiger Bundesfreiwilligendienst) oder
  • einer einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens fünfjähriger Dauer

Ein Einstieg in das 3. Ausbildungsjahr (Berufspraktikum) ist unter den folgenden Voraussetzungen möglich:

Eingangsvoraussetzung: Bestandenes Fachschulexamen oder bestandene Nichtschülerprüfung

  • Sie haben Ihr Examen (fachtheoretische Prüfung) bereits an einem anderen Berufskolleg erfolgreich bestanden und müssen oder wollen für das Berufspraktikum oder dessen Wiederholung die Schule wechseln?
  • Sie haben Ihr Examen am ASBK bestanden, danach eine längere Pause von mehr als einem Jahr gemacht und wollen nun für das 3. Ausbildungsjahr wieder bei uns einsteigen?
  • Sie haben eine Nichtschülerprüfung an einem anderen Berufskolleg erfolgreich abgelegt und möchten bei uns das Berufspraktikum absolvieren?

Anrechnung von Studienleistungen auf die Ausbildungsdauer:
Eingangsvoraussetzung: Vorerfahrungen im sozialen Bereich (240 Stunden) UND mindestens 32 CP in einem affinen* Studiengang oder mindestens 64 CP in einem bedingt affinen* Studiengang
Zielgruppe: Sie haben bereits in einem affinen oder bedingt affinen Studiengang einer (Fach-)Hochschule Studienleistungen gesammelt und möchten durch diese die konsekutive Ausbildung verkürzen?

Abschlussziel:
Berufsabschluss nach Landesrecht:
Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
und ggf. Fachhochschulreife
Dauer:
2 Jahre Unterricht und Praktika
+ 1 Jahr Berufspraktikum

Ansprechpartnerin: Frau M. Fettweis
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Die EE ist die klassische Form der Ausbildung zur/zum „Staatlich anerkannten Erzieher/in“. Sie lernen in den drei Jahren zwei bis drei sozialpädagogische Arbeitsfelder intensiv kennen.

Downloads:
Flyer EEK
Informationsblatt zur Praxisstellensuche EEK11
Praktikumsvereinbarung
Informationen zur Bewerbung für den Einstieg in das 3. Ausbildungsjahr (Berufspraktikum) 
Informationsblatt und Antrag zur Bewerbung inkl. CP-Anrechnung

Schuljahr 2023-2024
Infoabend für die EEK11 (Präsentation)
Praxiszeiten der EEK11
Praxiszeiten der EEK12

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